Grundpflege
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
- Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung.
- Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.
- Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Die Durchführung ärztlicher Verordnungen (wie Richten der Medikamente) zählt nicht dazu.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Dezember 2013)