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Grundpflege

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Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:

  • Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung.
  • Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.
  • Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

Die Durchführung ärztlicher Verordnungen (wie Richten der Medikamente) zählt nicht dazu.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Dezember 2013)

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