Das zahlen Sie
Sie zahlen nur die vereinbarte monatliche Vertragssumme, die wir nach Ausarbeitung unseres Fragebogens für Sie errechnen.
Rechenbeispiel
| Betreuungskosten (30,5 Tage) Das entspricht einem Tagessatz von € 93,77 | € 2.940,00 |
| ./. Pflegegrad 2 | € 347,00 € |
| ./. Verhinderungspflege anteilig 1/12 von € 3.539,-/Jahr | € 294,00 € |
| Das zahlen Sie | € 2.299,00 € |
Freie Kost und Logis sowie Reisekosten (ca. € 200,- bis 230,- für An- und Abreise) für die Betreuungskraft sind zu berücksichtigen. An 7 Feiertagen im Jahr verdoppelt sich der Tagessatz.
Die Kosten für die Betreuung können bis zu einer Höhe von € 4.000,00 als haushaltsnahe Dienstleistung oder als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommensteuer verrechnet werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über steuerliche Vorteile für Pflege- und Betreuungsdienstleistungen speziell in Ihrem Fall.
